Samstag, 29. August 2009

§130 StGB

Die Athener Demokratie ist eine historische Tatsache.
Die terroristische Vernichtungspolitik gegenüber den Juden durch die Nazis, die in dem endete, was man heute mit den unglücklich gewählten Begriff holocaust* bezeichnet, ist eine historische Tatsache.
Historische Tatsachen sind keine absoluten Wahrheiten; sie sind dem entsprechenden Wissens- und Forschungsstand des Heute verpflichtet und können bereits Morgen, tauchen z. B. neue Geschichtsquellen auf, revidiert oder verändert werden.
Ein Gesetz wie §130 Abs.3** verstößt nicht nur gegen die Verfassung der Bunten Republik Deutschland, es ist der katholischen Praxis des Mittelalters zur Unterdrückung unbequemer wissenschaftlicher Meinungen gleichzusetzen und behindert den wissenschaftlichen Dialog und somit den Fortschritt.
Ein Beispiel: Ich habe in meiner Abschlußarbeit an der Uni alle griechischen politischen Begriffe des 5.Jh. v.u.Z. in ihrem Kontext analysiert und kam u.a. zu dem Schluß, daß es weder Indizien noch Beweise dafür gibt, daß es in Athen eine Demokratie gab. Die Historische Tatsache der Athener Demokratie ist eine Erfindung der deutschen Historiker der 1848er Revolutionszeit, wurde hundert Jahre konserviert, bis Victor Ehrenberg sie anfang der 50er Jahre des 20.Jh. in seinem Buch Der Staat der Athener angeblich wissenschaftlich untermauerte. De facto unterstellt Ehrenberg nur seine Idealvorstellung der amerikanischen Demokratie den Griechen. - Die Sichtung und Analyse aller Originalquellen, die erstmals von mir diesbezüglich durchgeführt wurden, hat zum Ergebnis, die historische Tatsache Athener Demokratie stimmt nicht und muß durch eine neue ersetzt werden.
Allerdings muß darauf noch gewartet werden, denn meiner Arbeit wurde nicht nur die entsprechende Würdigung verweigert, sie verhinderte meine Laufbahn als Historiker. Nun ist es durchaus normal, daß diejenigen, die an die alte historische Wahrheit glauben, bestrebt sind, ihre nun falsche Lehrmeinung zu bewahren, wer hat schon Lust, was die Konsequenz des Beweises einer Nichtexistenz der Griechischen Demokratie eigentlich wäre, Bücher, Wörterbücher, Lexika umzuschreiben? Und so dauert es in der Regel 70 bis 100 Jahre bis eine ehemalige einer neuen historischen Tatsache weichen muß.
Hätte ich - rein theoretisch - die historische Tatsache in Frage gestellt, die Nazis hätten 6 Millionen Juden ermordet und wäre ich zu dem Ergebnis gekommen, es wären nur 2,5 Millionen gewesen, so hätte dies mir nicht nur eine in gewisser Weise verständliche Ächtung durch die restaurativ-konservative Historikerzunft eingebracht, sondern u. U. eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren!
Für einen gesunden Menschenverstand sollte indes die Anzahl der Opfer das Ungeheuerliche der menschenverachtenden Taten der Nazis nicht relativieren. Für eine entsprechende Auslegung von § 130 schon.
Denn wer von den sogenannten Gesetzgebern der Bunten Republik Deutschland hat schon gesunden Menschenverstand?
Nach Auslegung des Gesetzes kann also die wissenschaftliche Forschung u. U. "eine Handlung...der Nazis...verharmlosen."
Doch was hat wissenschaftliche Forschung mit Volksverhetzung zu tun. Und wer entscheidet, ob und welche eine nicht den gesellschaftlichen Glaubenskriterien entsprechende geäußerte Meinung diesen Tatbestand erfüllt.
Ich muß den oftzitierten Satz von Rosa Luxemburg hier anbringen: Freiheit ist die Freiheit der anderen. - Zu den anderen gehören aber nicht nur unbequeme Wissenschaftler, sondern auch die sogenannten Revisionisten, die Neo-Nazis und die Holocaust-Leugner, so lange sie nur ihre verfassungsmäßigen Grundrechte auf Forschungs-, Glaubens-, Presse- und Meinungsfreiheit wahrnehmen.
Der Zweifel an der historischen Tatsache Holocaust kann in einem Rechtsstaat nicht vom Gesetzgeber anders behandelt werden als der Zweifel an der historischen Tatsache Athener Demokratie.
Wir müssen also feststellen: Ein Gummiparagraph wie der 130 StGB sabotiert sowohl die Forschungsfreiheit wie die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit.
Wenn über Jahre z.B. in den Medien der Bunten Republik Deutschland gegen den Islam polemisiert und über ihn gelogen wird; habe ich dann als Moslim das Recht wegen Volksverhetzung Klage zu erheben?
Nein, denn wir Moslim sind nie kollektiv von den Nazis verfolgt worden.
§ 130 StGB widerspricht also dem verfassungsmäßig zugesicherten Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Es ist also kein Gesetz, das vor Volksverhetzung schützt. Das Gesetz hat mit Volksverhetzung soviel zu tun wie das antike Athen mit der Demokratie.

Wofür also dieses Gesetz und wen oder was soll es schützen?
Soll es uns vor den größenwahnsinnigen Parolen eines selbsternannten Messias wie Horst Mahler schützen? Leute wie dieser hätten sich längst selbst diskreditiert, würden die Gerichte sie nicht ernst nehmen und für Jahre hinter Gitter sperren.
Ist diese Angst vor einem Spinner nicht pathologisch? Liegt also die Rechtssprechung der Bunten Republik Deutschland in den Händen von Kranken?
Das kann nicht sein.
Ist denn der §130 vielleicht geschaffen worden, um die historische Tatsache Holocaust zu schützen? Historische Tatsachen schützen zu wollen ist absurd, denn dies würde ja implizieren, die Auschwitz-Leugner hätten wenn auch nur teilweise Recht...- Die katholische Kirche nach Copernicus wußte, daß dieser Recht hatte. Nur deshalb verfolgte sie seine Anhänger so gnadenlos, weil sie aus Glaubensgründen eine längst überholte wissenschaftliche Wahrheit, nun Lüge, schützen zu müssen glaubte.
Ich habe mit eigenen Augen KZ-Anlagen gesehen und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, die Alliierten hätten diese Anlagen mit ihren Gaskammern und Verbrennungsöfen nach dem Krieg installiert, um an einer Holocaust-Verschwörung zu basteln.***
Die Leugnung des Holocausts ist angesichts dieser für jeden zugänglichen Denkmale lächerlich. Warum muß man dann diejenigen verurteilen, die das jeden Erkennbare in Frage stellen?
Nächster möglicher Grund für den §130 StGB:
Werden durch Clowns wie Horst Mahler wirklich die Gefühle der heute lebenden Juden verletzt?
So primitiv wie die Gesetzgeber der Bunten Republik Deutschland kann kein Angehöriger eines Kulturvolkes denken. Bestimmt nicht. Und selbst wenn, sollte jemand meine Gefühle als Mensch oder als Moslim verletzen, so reicht dies - wie wir feststellten - nicht zum Tatbestand der Volksverhetzung. §130 StGB würde also jüdische Mitbürger, ob sie es wollen oder nicht, anderen gegenüber sonderbehandeln. Das geht nicht, auch das wäre verfassungsfeindlich.
Aber irgendetwas mus sich der Gesetzgeber doch gedacht haben?
Sicher.: Der Grund für die Existenz des $130 StGB ist die nicht verarbeitete Vergangenheit im kollektiven Bewußtsein der meisten Deutschen. Man kann in diesem Land seine Meinung nur so lange äußern, so lange sie nicht das kollektive Selbst- oder Minderwertigkeitsgefühl (welche in diesem Fall identisch sind) verletzt, welches da heißt: Obwohl unser Führer sein Tausendjähriges Reich nur schlappe 12 Jahre aufbauen konnte, hat es doch dafür gereicht, daß wir Deutschen die größten Verbrecher der Menschheitsgeschichte sind. Und dies lassen wir uns von niemanden nehmen, weder von einem meschuggen Mahler, noch vom US-Terrorismus und schon gar nicht vom Staate Israel, mag der nur selbst seinen eigenen Schoah dazu mißbrauchen, die Palästinenser in den ihren zu stürzen...
War dieser Satz eben schon Volksverhetzung? Nein. Ich habe ja nur Israel angegriffen und dies quasi als Exempel, ich habe nicht die Verbrechen der Deutschen relativiert oder gar bestritten.
Wer nicht glaubt, daß der einzige Grund, dem der §130 StGB seine Existenz verdankt, der Deutschen liebstes Kind ist, also ihr Selbstverständnis der größte kollektive Verbrecher der Menschheitsgeschichte zu sein, für den noch folgende 2 Beispiele:
In seinem Roman Jedem das Seine läßt der Berliner Autor und Regressionstherapeut Trutz Hardo Romanfiguren darüber spekulieren, ob ihre Inkarnation als Juden in Nazideutschland etwas mit ihrem Karma aus früheren Leben zu tun hat.
Grund genug für ein ökuhfaschistisches Klageweib Anzeige gegen den Autor wegen Volksverhetzung zu erstatten, ein deutsches Gericht verurteilte Trutz Hardo nach §130 StGB zu einer Geldstrafe, obwohl sich viele seiner jüdischen Freunde für ihn einsetzten.
Trutz Hardos Buch ist bis heute in Deutschland verboten, er selbst wäre nach einer Rufmordkampagne entsprechender Medien fast Opfer eines Brandanschlages geworden.
Und weshalb, weil Trutz Hardo in seinem Roman Dinge aussprechen läßt, die für zwei Milliarden Hindi Glaubensgewißheit sind.
In Deutschland wird also der hinduistische Glaube an Karma und Wiedergeburt verfolgt kollidiert dieser zufällig mit §130 StGB. Der Paragraph verstößt also auch gegen das verfassungsmäßige Recht auf Glaubensfreiheit.
2.Beispiel: Ebensowenig wie man Romanfiguren über die Grundpfeiler des Hinduismus diskutieren lassen darf, darf man in Deutschland u. U. als Historiker historische Fragen stellen:
Als mein damaliger Lehrer Prof. Ernst Nolte es wagte, lediglich die Frage zu stellten, ob man nicht die sowjetischen Vernichtungslager mit den deutschen KZs vergleichen könnte, zumal diese bereits früher als jene existierten - wohlgemerkt, Nolte stellte nur Fragen -, da schrien der Spiegel und andere Hysteriker und deren Organe auf wie abgestochene Schweine: Pfui Nolte, Revisionist!
Ein paar CDU- und SPD-Historiker - die in puncto Fachwissen und vor allem Quellenkenntnis Ernst Nolte bis heute nicht das Wasser reichen können - wurden herbeigekarrt & man inszenierte einen Hysteriker- pardon Historikerstreit. Ein Historikerstreit, dessen Verlierer schon anfangs feststand, eben jener, dessen überlegenes Wissen ihn inspiriert hatte, Fragen zu stellen, deren Antworten das kollektive deutsche Selbstverständnis als größten Verbrechervolk aller Zeiten u.U. hätten relativieren können.
Eine Fernsehdiskussion sah damals in etwa so aus (de facto, dies ist keine Satyre): Nolte versucht seine wissenschaftlichen Fragen an die Geschichte dem Publikum verständlich darzustellen. Ein jüdischer Promi (Name ist mir entfallen), der weder sprachlich noch intellektuell in der Lage war, Nolte zu folgen, springt auf und schreit, obwohl ihn keiner danach fragte weil es eh jeder wußte: Meine ganze Familie wurde in Auschwitz ermordet! - Nolte, der genau so wenig an den Nazi-Verbrechen beteiligt war wie Der Schöne Fall, wurde das Wort abgeschnitten - und man bejammerte und beweihräucherte sich selbst, so man Jude, und man zerknirschte in Kollektivschuld, so man keiner war... Und Nolte stand abseits, der Teufel, dessen Verbrechen darin bestanden, als Wissenschaftler wissenschaftliche Fragen zu stellen.
Zum Glück für Ernst Nolte gab es damals noch nicht den 3.Artikel des §130 StGB.

§130 StGB ist als Beweis dafür anzusehen, daß die Bunte Republik Deutschland nie ihrer Kinderstube Nazi-Deutschland entwachsen ist. Die Ächtung, Verfolgung und Bestrafung Andersdenkender ist und bleibt faschistisch. Daß die deutsche Rechtssprechung diesen Paragraphen auch gegen Ausländer anwendet, deren Verbrechen im Ausland begangen werden, ist unschwer als Relikt der Welteroberungsabsichten des deutschen Nationalsozialismus zu erkennen.

HJS
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* nach dem griech. holokautoma, zu deutsch: Brandopfer. - Als solches läßt der Begriff eher positive Assoziationen zu und wird von mir in der Regel nicht verwendet. Leider hat sich das Wort, welches ursprünglich lediglich der Name einer amerikanischen Seifenoper über eine jüdische Familie in Nazi-Deutschland war, inzwischen soweit eingebürgert, daß ich es hier - allerdings gesperrt - der Kürze wegen gebrauche. (die Bezeichnung Schoah sollte pietätshalber den Juden vorbehalten bleiben)
** (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
*** Ich glaube, nicht einmal ein Mel Gibson würde an so eine Verschwörung glauben können.

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