Freitag, 14. August 2009

Zockt die Bunte Republik Deutschland wirklich die Toten ab?

Bezugnehmend auf unseren Beitrag vom 29. Juni d.J. schreibt Verena Müller folgendes:
...der Friedhofszwang für Urnen in Deutschland ist doch nur dazu da, selbst noch die Toten abzuzocken..."

So wie Verena denken viele, mehr als 85% der Deutschen sprechen sich seit vielen Jahren in Umfragen für die Abschaffung der Friedhofspflicht aus. Vergebens.
Fürchten die Kommunen wirklich um ihre Einnahmen?
Ein Beispiel, die Miete für einen Quadratmeter Erde auf einem Berliner Urnenfriedhof liegt bei ca. 750.- Euro. 750.- Euro für 25 Jahre Nutzungsrecht. Rechnen wir dies um, so ergibt sich eine monatliche Kaltmiete von 2,50 Euro/m², dieser Betrag liegt weit unter der örtlichen Vergleichsmiete für Lebendwohnraum. Obendrein passen in dieses Grab vier Urnen (ohne Aufpreis), d.h. bei 3,2 Personen pro Durchschnittsfamilie sind dies 1,2 deutsche Familien/Grab. - Billiger geht's wirklich nicht, liebe Verena (und außerdem ist auf den meisten Friedhöfen die Luft besser als in den stickigen Stadtwohnungen).
Zudem benötigen Friedhöfe - wie alles in Deutschland - einen umfassenden Verwaltungsapparat. Die Miete für die vermeintlich letzte Wohnung der Sterblichen indes deckt nicht einmal die Kosten des Verwaltungsaufwandes. D.h.: Jede Urne, die nicht auf einen Friedhof kommt, würde ein kleinwenig weniger Verwaltungsaufwand bedeuten, schon bei 10% der Unterbringung der Urnen im Haus/Garten der Hinterbliebenen würde die Kommunen finanziell erheblich entlastet werden.
Das Argument der Ascheschändung wird von den Kirchen gern gegen eine Bestattungsfreiheit ins Feld geführt. Geschenkt. Wenn wir wirklich Tote schänden wollen, dann geht das auf jedem Friedhof besser - weil publikumswirksamer - als im Verborgenen (Siehe Beweisphoto).
Weshalb also die Friedhofspflicht für Urnen?
Eingeführt wurde das Gesetz in Deutschland am 15. Mai 1934 - und zwar ohne ersichtlichem Grund. Lediglich dem Kontrollwahn der Nazi-Bürokratie ist dieses Gesetz geschuldet; so verwundert es ganz und gar nicht, daß die einzigen Reformvorschläge dieser Verordnung, die selbstverständlich in der DDR nicht galt und heute außer in der BRD nur noch beim ehemaligen Verbündeten Italien und in der Heimat des Führers die Fortexistenz der sterblichen Reste ihrer Bürger reglementiert, von der FDP kamen.*
Liebe Verena, Du siehst, die Bunte Republik Deutschland zockt die Toten nicht ab. Die Bestattungsverordnung von 1934 ist lediglich Mittel, die Willensfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Bürger in jeder Lebenslage einzuschränken und zu verhöhnen - und sei's im Tode noch.

HJS
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* Ein Pluspunkt für Guido-Maus (Gesamtpunktstand: FDP -9999, CDU -1111119, SPD - 10²³, Grüne - 10³²)


("I am the best!")

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