Freitag, 23. Juli 2010

Die "holocaust"-Doktrin und die Wissenschaft

Während z.B. Kanada, dessen Justiz jahrzehntelang bei der Verfolgung von sogenannten Revisionisten - möglicherweise unter dem Diktat amerikanischer Zionisten stehend - eine unrühmliche und klägliche Rolle gespielt hat,* im September 2009 seinen Volksverhetzungsparagraphen als verfassungswidrig ersatzlos strich & sich damit den Staaten zugesellte, in denen das freie Wort zumindest auf dem Papier ungestraft bleibt, schickte sich unser Ost-Märkel - nomen est omen - stets bemüht, das umzusetzen, was sie in ihrer Ein-Parteien-Diktatur-Heimat offenbar als einziges gelernt hat - in den letzten Monaten an, den deutschen Maulkorbparagraphen 130 StGB EU-weit auszudehnen & erlebte damit (natürlich von der gleichgeschalteten Presse kaum erwähnt) ein Fiasko.
Höchste Zeit für uns, uns noch einmal in die Fänge dieses Gummiparagraphen zu begeben, denn dies tut man hierzulande nolens volens, wenn man die Freiheit des Wortes und der Wissenschaft fordert.
Da der § 130 StGB einschließlich dazu gebraucht wird, verbale Verstöße gegen die holocaust-Doktrin zu ahnden, heißt Kritik an diesem jegliche Liberalität verhöhnenden Gesetz gleichzeitig Infragestellung jener angeblich historischen Wahrheit, die offenbar so wahr ist, daß sie durch das Strafgesetz geschützt werden muß.**
Bereits der sich inzwischen weltweit eingebürgerte Name holocaust für die Verfolgung und Vernichtung der Juden durch die Nazis ist eine IRREFÜHRENDE LÜGE.
Der von einer 1979 ausgestrahlten USamerikanischen Seifenoper adoptierte Name holocaust kommt aus dem Griechischen und bezeichnet ein den Göttern dargebrachtes Brandopfer. Gab es auch nur einen Juden, der sich - für wen oder was auch immer - bei seiner Verfolgung und Ermordung im sogenannten 3.Reich opferte?
Man wende nicht ein, diese Tatsache zu betonen sei kleinlich. Im Gegenteil! Es mag vielleicht nur ein Zufall sein - an den wir nicht glauben -,daß mit der Einbürgerung des Namen holocaust für die Verbrechen der Nazis die Faschistisierung des Staates Israel unter dem herrschenden Zionismus, der sich selbst zum (illegitimen) Erbe der während des 2.Weltkriegs ermordeten Juden erklärt, voranschritt, auf jeden Fall ist der Name holocaust sachlich völlig unkorrekt und verfälscht die historischen Tatsachen.
Für die Nazis waren die Juden kollektiv nicht einmal Untermenschen, sie waren Schädlinge und Parasiten & ein makaberes Indiz dafür ist (wenn de facto - siehe unten - ausschließlich Zyclon B eingesetzt wurde), daß in den Entlausungs- und in den Gaskammern von Auschwitz und anderen KZs das gleiche Insektizid verwendet wurde.
Gerade diese Entmenschung der Getöteten macht die Judenvernichtung der Nazis so einzigartig unmenschlich. Es ist einfach eine Mißachtung, ja Schändung der diesem Genozid zum Opfer Gefallenen, ihr grausames Sterben mit dem Begriff holocaust zu verhöhnen! Und dies geschieht weißderteufel nicht aus Fahrlässigkeit, es ist ein bewußt eingesetztes Mittel zur Vermythisierung des angeblichen Opfer-Volkes, ebenso wie das Operieren mit der spätestens seit dem Mittelalter in der Kabbala bekannten mythischen Zahl der 6 Millionen Opfer.
Kein Mensch weiß, ja kein Mensch kann heute wissen wie viele Juden de facto von den Nazis ermordet wurden. Dennoch bedroht die bunte deutsche juristische Manifestation der holocaust-Doktrin im § 130 StGB jeden, der die Heilige Zahl 6 000 000 bezweifelt, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren. Eine Absurdität, die ihres Gleichen sucht! Denn de facto verhindert eben die Strafandrohung für Zweifler an der mythischen Zahl, daß die wahre Anzahl der Opfer der Nazi-Verbrechen auch nur annähernd ermittelt werden kann.
Diejenigen, die noch über normalen Menschenverstand verfügen, werden wie wir zu Recht die Frage stellen: Tut es der entsetzlichen Einzigartigkeit der Entmenschung, Verfolgung und Vernichtung der Juden Abbruch, sollte sich am Ende herausstellen, daß es nicht 6 sondern vielleicht nur 5,999999 oder gar 3, 85Millionen Opfer waren?
Ich weiß nicht, ob diese Fragestellung schon den verfassungsfeindlichen § 130 StGB erfüllt?*** Ein von der holocaust-Doktrin unvoreingenommes Forscher tat dies nicht nur einmal. Im Falle des von Kanada an die holocaust-Doktrin hörige deutsche Justiz wiederrechtlich ausgelieferten Ernst Zundel z. B. reichte es nicht nur für 5-Jahre für den (kann man) Täter ( für dieses Opfer des strafgesetzgewordenen holocaust-Mythos schreiben?), sondern auch zu mehreren Anklagen und Verurteilungen seiner Verteidiger.**** Der Fall Zundel ist das Exempel für die bunte deutsche UNrechtsprechung.
Apropos Zundel. Wir überspannen den Bogen mal wieder und picken uns als abschließendes Beispiel zum Thema "holocaust-Doktrin und Wissenschaft" aus dem Heer der fürchterlich bösen den allerschlimmsten Revisionisten heraus:
Dieser Frederick A. Leuchter (USamerikanischer Staatsbürger) wurde beim 1.Zundel-Prozess 1988 in Kanada von Ernst Zu(e)ndel (deutschstämmiger Kanadier, nomen est - mal wieder - omen) als Gutachter benannt & schrieb (nomen est - immer noch - omen) en passant das Heilige Buch aller Revisionisten.
Ich habe keine deutschsprachige website gefunden, die über (d.h. natürlich GEGEN) Leuchter schreibt, deren Autor den Leuchter-Report gelesen hat. Die Forderung an jeden Geschichtsstudenten im ersten Semester, die Quellen zu kennen, über die er schreibt, werden hier einfach außer Kraft gesetzt. Die holocaust-Doktrin macht's möglich! Doch ist dies nicht nur ihre Schuld. Zwar ist der Leuchter-Report im Internet nicht auf deutsch verfügbar, indes im Original für jedermann zugänglich. Das entspricht (in diesem Falle ganz besonders, ist die deutsche Übersetzung doch von einen relativ bekannten Neonazi zusammengeschustert worden) der Regel für den angehenden Historiker Nummer 2: Lies Quellen, wenn möglich, nur im Original.
Selbstverständlich ist das Buch in der Bunten Republik verboten egal ob in Russisch, Spanisch oder englischem Original... Doch hat dem Witzverbot natürlich die Historiker-Regel Nr.3 Vorrang: Laß dich von nichts an der Wahrheitssuche abbringen oder gar aufhalten...
Ich als Kenner des Buches behaupte dreist*****: Der Leuchter-Report von 1988 ist bis heute nicht widerlegt worden.
Warum? Die ungezähten Schriften gegen Leuchter (der selbstverständlich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde) teilen sich in 3 Gruppen:
1. Als Erwiderung wird der holocaust-Mythos zum besten gegeben (nach dem Motto Gott ist allwissend weil er allwissend ist; also quasi der Umkehrschluß des Descartes'schen Gottesbeweises),
2. Verunglimpfung der Person F.A. Leuchter,
3. Eine mehr oder minder gesunde Mischung von beiden.
Die Frage, die zumeist vergessen wird, stellen wir hier: Was war das Hauptverbrechen von Leuchter?
Der Kern des Leuchter-Reports, der von seinen Gegnern nur selten erwähnt wird, ist: Er fuhr nach Auschwitz, nahm Bodenproben, ließ diese von mehreren unabhängigen Chemikern untersuchen & alle kamen zu dem Ergebnis, es gibt zu wenig Rückstände von Blausäure, auf die der Einsatz entsprechender Mengen Zyclon B zurückzuführen wäre.
Die wenigen, die diesen Sachverhalt überhaupt zur Kenntnis nehmen, werfen Leuchter vor, er habe die Bodenproben heimlich genommen, sei kein Chemiker und habe die Proben anonym eingereicht. Sollte also im Ernst der Amerikaner zu den polnischen Behörden mit den Worten gehen: Grüß Gott, ich bin als Gerichtsgutachter für einen Leugner der Nazi-Verbrechen bestellt worden und ich nehme mal ein paar Bodenproben, um zu beweisen, daß hier keine Juden vergast wurden? - Ansonsten ging Leuchter wissenschaftlich korrekt vor, kein Chemiker war pro oder contra der heiklen Materie gegenüber voreingenommen...
Würde die holocaust-Doktrin nicht deren Nutznießer und ihren Gläubigen bis heute von einem wissenschaftlichen Verständnis abhalten, das man bei einem Studenten im 1.Semester vorraussetzt, so wäre folgendes denkbar: Es werden erneut von einer unabhängigen Wissenschaftskommission Bodenproben genommen, diese werden von ebenfalls unabhängigen Chemikern analysiert.
Widersprechen die Ergebnisse dem Leuchter-Report, so hat dieser unrecht, wenn nicht...so wäre lediglich der Nachweis erbracht, daß in Auschwitz offenbar weniger Zyclon B verwendet wurde als bisher ohne Beweis angenommen, mehr nicht.
Wir wissen, daß die Nazis mit vielen Arten von Giftgas experimentierten - warum nicht auch in Auschwitz? Nach 1945 wurde die Forschungsergebnisse in die USA verbracht und nicht nur bis zum Vietnam-Krieg weiterentwickelt.******
Selbst wenn also etwas Wahres am Leuchter-Report wäre, so würde dieses Wahre nicht die Tatsache des Genozids der Nazis an den Juden in Frage stellen, aber - und das ist der springende Punkt - die holocaust-Doktrin relativieren, die nicht die Wahrheit schützt sondern einen Mythos, der die Wahrheitsfindung behindert bzw. verunmöglicht!
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* Siehe z.B. die zwanzigjährige Verfolgung Ernst Zundels, dem ob der Wahrnehmung seines Rechtes auf Meinungsfreiheit Gerechtigkeit widerfuhr von der mancher Massenmörder schlimmstenfalls Alpträume hat.** Gegen den Islam z.B. darf das Volk von Politikern, Presse und/oder Prol munter und ungestraft verhetzt werden.
*** Es ist mir im übrigen völlig egal, ob und in welcher Weise ich gegen einen Witzparagraphen verstoße.
**** Ich halte überhaupt nichts von Leuten wie Zundel, aber das Recht auf Meinungsfreiheit kann Leugner der Nazi-Verbrechen nicht ausschließen. - Bereits zur Zeit seines Prozesses in Kanada gehörte ich - obwohl damals noch holocaust-Doktrin-gläubig - zu den Unterzeichnern einer Petition für seine Freilassung. - Menschenrecht muß über jeder Meinungskontroverse stehen!
***** Allah- und in diesem speziellen Fall ausnahmsweise auch Jahve - beschütze mich vor den Folgen!
****** Und bis heute natürlich geheim gehalten.

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