Donnerstag, 23. Juni 2011

Das Recht auf Dummheit ist unantastbar

Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg)

Wir, als Anhänger des Rechtes auf bedingungslose Meinungsfreiheit, begrüßen den Freispruch des Rechtspopels Wilders durch ein Amsterdamer Gericht.
Wenn es einen Skandal gibt, so ist es der, daß es überhaupt zu einem medienwirksamen Prozeß kam, der propagandistisch in den Kreuzzug der imperialistischen Terroristen gegen uns Moslim eingebunden wurde und wird...
Die Fakten: Unser Dummenfänger hat den Heiligen Koran mit Hitlers Mein Kampf verglichen... Meingott! Seine Leseschwäche bzw. seine Unbildung kann man doch nicht zur Volksverhetzung hochstilisieren, dann wäre ja jeder Dorftrottel, der unreflektiert die Hassparolen eines Sarazin oder einer Clinton nachplappert ein Straftäter! & außerdem: Wer regte sich damals schon auf, als die Nazi-Propaganda das Alte Testament zu einer Sammlung Jüdischer Verbrecher- und Hurengeschichten erklärte?
Ferner soll unser blonder Volksverdummer (siehe Photo) den Islam als eine faschistische Ideologie von Terroristen beschimpft haben. Wenn schon. Es gibt heute noch Menschen - nicht nur in der MLPD -, die glauben, das Christentum wäre eine Erfindung des Kapitalismus zur Unterdrückung und Terrorisierung der Völker...
Wozu also dieser Prozeß?
Um die dummen Phrasen des blonden Großmauls populär zu machen, um sie ins Gedächtnis der durch die gleichgeschalteten Medien der wahren Volksschädlinge*, der Kriegs-(be-)treiber gegen Afghanistan, Libyen und Syrien, beherrschten und verblödeten Menschen einzutrichtern? Oder als Alibi, um vom wirklichen Krieg der Kriminellen Vereinigung des Großkapitals gegen alle freien islamischen Staaten abzulenken?
Es fällt uns nicht leicht, aber angesichts der dümmlichen Volksverhetzungsparagraphen in großen Teilen Europas muß die (durch den Kreuzzug gegen den Islam inzwischen leider einseitig, dafür umso faschistischer eingeschränkte) Meinungsfreiheit in den USA beispielhaft hervorgehoben werden. Jeder Depp kann dort frei und ungestraft nicht nur Moslime beleidigen und den Koran verteufeln, nein, er darf auch hakenkreuzwedelnd durch die Stadt hetzen, den Satan anbeten oder munter auf's dümmlichste rassisteln**. Stachelt er aber damit de facto nachweislich jemanden zu einer Straftat an, so kann er (theoretisch) für diese ebenso bestraft werden, als wäre er Tatausführender...
Vielleicht ist das Kleben der Europäer (besonders der Deutschen) am Wort das letzte Relikt ihrer einstigen Hochkultur, das sich dank der Rolle Europas als Speichellecker des USA-Terrorismus und des Zionismus und als Puppentheater der Bankenmafia heute nur noch in der pervertierten Form der Strafgesetzgebung wiederfindet?
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* Ich verwende bewußt einen Terminus der LTI (siehe Victor Klemperer Lingua Tertii Imperii von 1947)
** Würde ich auf USamerikanische Internetseiten wie www... hinweisen, so könnte ich u.U. trotz der für jeden normalen Menschen ersichtlichen Primitivität derselben von hysterischen Liberalfaschisten der Bunten Republik wegen Verbreitung rassistischer Propaganda vor Gericht geschleift und laut Witz§ 130 StGB bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden (d.h. eine Verlinkung kann eine höhere Strafe nach sich ziehen als beispielsweise eine Vergewaltigung!)

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