Samstag, 1. Oktober 2011

Judenschutz statt Jugendschutz - Aus dem Alltagsleben der Bunten Deutschen Bananenrepublik (auch in diesem Monat noch immer ohne die passenden Bäume dazu)

Aus aktuellem Anlaß erinnerte ich mich heute Morgen an meine Schulzeit in der DDR:
Es war um 1970 in der 10. Klasse. Mitten in den Unterricht prallten zwei Polizisten (abfällig VoPos genannt) hinein und nahmen einen etwa 15-jährigen Mitschüler fest. Vorwurf: Staatsfeindliche Hetze (§106 StGB).
Nach einem Verhör ließ man ihn laufen. Indes: Das Spektakel hatte seinen Zweck erfüllt, es sollte abschreckend auf die anderen wirken & dies tat es wahrhaftig...

Finsterste Vergangenheit?
Ein Beispiel mehr für den Ach so bösen bösen Unrechtsstaat DDR?

4 Jahrzehnte später, September 2011:
Ich zitiere aus der Märkische Oderzeitung von gestern:
Mit den Worten „kein Bock auf Juden-Gebrabbel“ sind am Freitag Mitarbeiter des Jüdischen Museums Berlin an der Johannes-R.-Becher-Oberschule in Erkner (Oder-Spree) brüskiert worden. Anstatt, wie geplant, ihre Ausstellung in der Turnhalle aufzubauen und die Workshops für den Projekttag vorzubereiten, machte das Team sofort kehrt und verließ die Stadt.
Erst am Vortag waren die Mitarbeiter auf dem Schulhof der Carl-von-Ossietzky-Schule
(nomen est omen!!!) in Werder (Potsdam-Mittelmark) so massiv bedroht und beleidigt worden, dass sie die Polizei rufen mussten. Laut Medienberichten wurde ihnen unter anderem „Euch hätte man früher vergast“ entgegen gerufen. Die Lehrer hätten zunächst nicht reagiert, sodass die Polizei alarmiert werden musste. Die Ossietzky-Schule gehört zu den „Schulen ohne Rassismus“ des gleichnamigen Bundesprojekts...
Die Schulleitung der Oberschule war schockiert über das Geschehen. „Wir sind sehr traurig“, sagte Evelyn Seidel, stellvertretende Schulleiterin. Zwei Schüler aus der 8. Klasse hatten die Museumsmitarbeiter am Morgen mit ihren Äußerungen verletzt. „Einer hat sich sofort entschuldigt, aber dies wurde nicht angenommen“, (Hervorhebung von mir) bedauerte sie...
Zu den Vorfällen in Werder schreibt die Märkische Allgemeine: ...Die Mitarbeiter riefen die Polizei. Vier 15-Jährige stehen im Verdacht, die Parolen gerufen zu haben. Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt nun zum Verdacht der Volksverhetzung (§130StGB)...

Eine Frage nicht nur aber besonders an die Berufsbetroffenen in der Bunten Republik Deutschland: Was unterscheidet den §130 vom §106 der DDR?
Der Tatbestand der Beleidigung (auch der Juden) wird von §185, der der Verleumdung (auch der Leugnung der Nazi-Verbrechen) von §187 bzw. 188 StGB abgedeckt.
Was ist so schlimm an der freien Meinungsäußerung brandenburgischer Schüler, daß einigen von ihnen ein Prozeß droht, ja, daß sie für offenbar völlig hirnlose ebenfalls von den Nazi-Verbrechen-Unbetroffene für unentschuldbar gelten?
Ganz abgesehen davon, daß die zitierte Äußerung der Wahrheit entspricht, denn selbstverständlich wären die Veranstalter der Ausstellung damals nach Auschwitz gekommen, hatte der §106 des DDR-Strafgesetzbuches noch einen gewissen Sinn. Die herrschenden Aparatschiks daselbst besaßen so wenig Selbstwertgefühl und Glauben an ihre als marxistisch-leninistisch ausgegebene Lehre bzw. Leere, daß ihre Paranoia offenbar den Tatbestand der Staatsfeindlichen Hetze für ihre Sicherheit als zwingend notwendig erachtete.
Weshalb also der §130?
Mir ist kein einziger Fall bekannt, daß dieser Paragraph jemals auf Leunger, Beschöniger oder Revidierer anderer Völkermord-Verbrechen angewandt wurde als auf den Genozid der Nazis an den Juden. Hier kommt man also sehr gut mit den §§185, 187 und 188 aus!
Der §130 StGB hat nur eine Funktion zu erfüllen, er schützt die holocaust-Doktrin, die auf den bekannten Mythoi basiert. Und man muß kein Iranischer Präsident sein - ja, man muß ihn nicht einmal wie wir mögen! -, um zu erkennen, daß die holocaust-Doktrin nichts mit den Verbrechen der Vergangenheit zu tun hat, allerdings jede Menge mit denen der Gegenwart, indem sie dem Zionistenregime Israels einen Freibrief für ihre kriminellen Machenschaften ausstellt.
Den armen nun gebrandmarkten märkischen Schülern nützt dies sehr wenig. Vielleicht ahnen sie den Zusammenhang zwischen dem deutschen §130 StGB und der menschenverachtenden Politik Israels speziell gegen die Palestinenser? Und dieses Ahnen ruft ihren Widerstand gegen die Anbeter der holocaust-Doktrin gemäß ihrer pubertären Renitenz hervor?
Ich erinnere mich. Nachdem wir damals unsere Schulklassenpflicht erfüllt hatten und das KZ Buchenwald besuchten, da erfanden und erdichteten wir makabere Witze und Verse, die ich ob ihrer Geschmacklosigkeit hier nicht zitieren werde. Es war dies weißderteufel kein Antisemitismus, es war eher der Versuch, mit dem Schrecken des Gesehenen fertig zu werden...
Die Verfechter des §130 schaffen de facto den sogenannten Volksverhetzer, nicht nur weil sie für Historiker ein unabhängiges freies Forschen über die Nazi-Verbrechen verunmöglichen, nun wollen sie bereits Kinder ob ihrer letztendlich in jeder Weise harmlosen unbedachten Äußerungen kriminalisieren, auch und besonders wenn diese Berufsbetroffenen und Klagerweiber beiderlei Geschlechts zu dumm sind, um zu erkennen, wen die holocaust-Doktrin tatsächlich und ausschließlich nützt.

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