Im Fall Berliner Senat gegen Religionsfreiheit hat ein mutiges Gericht für das verfassungsmäßige Grundrecht entschieden. Yunus M. darf also in einer Schulpause weiterhin beten.
Allerdings wollen die Aparatschiks der Senatsverwaltung - unermütlich im Verschwenden von Steuergeldern für ihre eigene Beschränktheit - in Berufung gehen, anstatt das Grundgesetz ihrer Bunten Republik Deutschland anzuerkennen.
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