Dienstag, 29. September 2009

Ein kleiner Sieg der Gerechtigkeit

Im Fall Berliner Senat gegen Religionsfreiheit hat ein mutiges Gericht für das verfassungsmäßige Grundrecht entschieden. Yunus M. darf also in einer Schulpause weiterhin beten.
Allerdings wollen die Aparatschiks der Senatsverwaltung - unermütlich im Verschwenden von Steuergeldern für ihre eigene Beschränktheit - in Berufung gehen, anstatt das Grundgesetz ihrer Bunten Republik Deutschland anzuerkennen.


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